Servus,
da haben sich ein paar findige Abmahner wieder etwas ausgedacht:
Zwar genießt die Widerrufsbelehrung, wenn man das amtliche Muster verwendet, eine Privilegierung des § 14 BGB-InfoV und damit eine gewisse Rechtssicherheit. Aber eine Wiederrufsbelehrung ist keine Vereinbarung und deshalb sollte die Klausel für die Kosten von Rücksendungen von Ware auch in den AGB aufgeführt werden.
Infos auch hier:
shopbetreiber-blog.de/2009/04/…hrung/?et_cid=5&et_lid=16
da haben sich ein paar findige Abmahner wieder etwas ausgedacht:
Zwar genießt die Widerrufsbelehrung, wenn man das amtliche Muster verwendet, eine Privilegierung des § 14 BGB-InfoV und damit eine gewisse Rechtssicherheit. Aber eine Wiederrufsbelehrung ist keine Vereinbarung und deshalb sollte die Klausel für die Kosten von Rücksendungen von Ware auch in den AGB aufgeführt werden.
Infos auch hier:
shopbetreiber-blog.de/2009/04/…hrung/?et_cid=5&et_lid=16