Hallo Gemeinde der erfahrenen Shopbetreiber... ![:)]()
Seit gestern beschäftigt mich eine Angelegenheit, zu der ich in meinem Fall noch keine aussagekräftige Lösung finden konnte. Es geht um die Ausweisung der Mehrwertsteuer beim Warenverkauf in Nicht-EU-Staaten, speziell der Schweiz. Im Web gibt es eine Menge (teils widersprüchlicher oder veralteter) Informationen dazu, die entweder nur sehr allgemein gehalten sind, sich auf Warenverkäufe im Bereich über 500 bzw. 1000 Euro Netto beziehen oder aber gleich den Vorgang im B2B Bereich beschreiben. Alle von mir gefundenen Informationen haben einige Gemeinsamkeiten, die sich allerdings auf den Paketversand bei höheren Warenwerten beziehen:
- Rechnung grundsätzlich ohne Mwst. Der Empfänger hat die für sein Land geltenden Zölle und Mwst. zu zahlen.
- Rechnungen in dreifacher Ausfertigung der Sendung beilegen
- Diese Rechnungen ohne MwSt-Ausweisungen, werden vom deutschen FA nur mit Ausfuhrbescheinigung akzeptiert
- Bei Warenwert inkl. berechneten Versandkosten über EUR1000,-- ist eine Ausfuhrerklärung der Sendung beizufügen,
- bei Wert über EUR 3000,00 muß die Ausfuhr vorabgefertigt werden, d.h. man muß zum Zollamt mit der Ware und die Ausfuhrerklärung abstempeln lassen (die Sendung wird "gestellt"). Die Spedition sendet nach erfolgter Ausfuhr eine "Ausfuhrbescheinigung" zurück, die der Rechnung zum Nachweis der Ausfuhr beigeheftet wird.
- Benötigt wird für jeden Artikel eine Warennummer (Harmonized Tariff Code), die die Ware eindeutig identifizieren soll. Diese wird von allen Mitgliedsländern des GATT Abkommens verwendet, nach ihr richtet sich auch der evtl. zu entrichtende Zoll.
Mein Problem ist: Der hohe verwaltungstechnische Aufwand und die hohen zusätzlichen Portokosten (für den Kunden) stehen in keinem Verhältnis, zum versendeten Warenwert. Daher suche ich nach einer "sauberen" Verfahrensweise, die sich auf reine Warenverkäufe (Brutto / ohne Versand) im Bereich zwischen 20 - 50 Euro bezieht und größen- und gewichtstechnisch keinen teuren Paketversand benötigt. In meiner Situation können Tonträger (bis max. 2 Kg) preisgünstig per Europabrief in die Schweiz (Deutsche Post Tarifzone 1) versendet werden. Durch diese, für schweizer Kunden kostengünstige Versandoption (bis 500g = 3,00 Euro / bis 1000g = 6 Euro / abhängig vom Warenwert zzgl. 2,05 Euro für Einschreiben) und durch die überwiegende Unterschreitung der Zoll-Einfuhr-Freigrenzen, kann von meiner Seite nicht garantiert werden, dass der (deutsche oder der schweizer) Zoll die Sendung in Augenschein nimmt und eine Ausfuhrbescheinigung (relevant für das deutsche Finanzamt) zurückgesendet wird. Kann also kein Nachweis der erfolgreichen Ausfuhr erbracht werden (Einlieferungsbeleg der Post reicht nicht aus), riskiert man die nicht berechnete MwSt selbst an das deutsche FA zahlen zu müssen.
Unter Berücksichtigung meiner aufgeführten Gesichtspunkte, würden mich eure Verfahrensweisen oder Erfahrungen interessieren. Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob es für einen Kunden eines Nicht-EU-Staats von Nachteil ist, wenn die Ware (unabhängig vom zu zahlenden Gesamtpreis) mit ausgezeichneter deutscher MwSt verkauft wird, diese damit auch im Fall von Zollkontrollen in der Rechnung ersichtlich ist? Anders gesagt: Wird die in Deutschland gezahlte MwSt vom schweizer Zoll abgezogen und anschließend der reine Nettowert für die Neu-Berechnung der schweizer MwSt verwendet? In diesem Fall, wäre die Ausweisung der deutschen MwSt kein Problem. Diese könnte dann sogar vom schweizer Kunden, durch Rücksendung der Ausfuhrbescheinigung (oder der Rechnungskopie mit Zoll-Stempel) vom Shopbesitzer erstattet werden (sofern sich der Aufwand für den Kunden überhaupt lohnt).
Über eine rege Diskussion (mit Vorschlägen, Hinweisen, Tipps und Erfahrungen) würde ich mich sehr freuen. Ich strebe sicherlich keine verbindliche Rechtsberatung an....

Seit gestern beschäftigt mich eine Angelegenheit, zu der ich in meinem Fall noch keine aussagekräftige Lösung finden konnte. Es geht um die Ausweisung der Mehrwertsteuer beim Warenverkauf in Nicht-EU-Staaten, speziell der Schweiz. Im Web gibt es eine Menge (teils widersprüchlicher oder veralteter) Informationen dazu, die entweder nur sehr allgemein gehalten sind, sich auf Warenverkäufe im Bereich über 500 bzw. 1000 Euro Netto beziehen oder aber gleich den Vorgang im B2B Bereich beschreiben. Alle von mir gefundenen Informationen haben einige Gemeinsamkeiten, die sich allerdings auf den Paketversand bei höheren Warenwerten beziehen:
- Rechnung grundsätzlich ohne Mwst. Der Empfänger hat die für sein Land geltenden Zölle und Mwst. zu zahlen.
- Rechnungen in dreifacher Ausfertigung der Sendung beilegen
- Diese Rechnungen ohne MwSt-Ausweisungen, werden vom deutschen FA nur mit Ausfuhrbescheinigung akzeptiert
- Bei Warenwert inkl. berechneten Versandkosten über EUR1000,-- ist eine Ausfuhrerklärung der Sendung beizufügen,
- bei Wert über EUR 3000,00 muß die Ausfuhr vorabgefertigt werden, d.h. man muß zum Zollamt mit der Ware und die Ausfuhrerklärung abstempeln lassen (die Sendung wird "gestellt"). Die Spedition sendet nach erfolgter Ausfuhr eine "Ausfuhrbescheinigung" zurück, die der Rechnung zum Nachweis der Ausfuhr beigeheftet wird.
- Benötigt wird für jeden Artikel eine Warennummer (Harmonized Tariff Code), die die Ware eindeutig identifizieren soll. Diese wird von allen Mitgliedsländern des GATT Abkommens verwendet, nach ihr richtet sich auch der evtl. zu entrichtende Zoll.
Mein Problem ist: Der hohe verwaltungstechnische Aufwand und die hohen zusätzlichen Portokosten (für den Kunden) stehen in keinem Verhältnis, zum versendeten Warenwert. Daher suche ich nach einer "sauberen" Verfahrensweise, die sich auf reine Warenverkäufe (Brutto / ohne Versand) im Bereich zwischen 20 - 50 Euro bezieht und größen- und gewichtstechnisch keinen teuren Paketversand benötigt. In meiner Situation können Tonträger (bis max. 2 Kg) preisgünstig per Europabrief in die Schweiz (Deutsche Post Tarifzone 1) versendet werden. Durch diese, für schweizer Kunden kostengünstige Versandoption (bis 500g = 3,00 Euro / bis 1000g = 6 Euro / abhängig vom Warenwert zzgl. 2,05 Euro für Einschreiben) und durch die überwiegende Unterschreitung der Zoll-Einfuhr-Freigrenzen, kann von meiner Seite nicht garantiert werden, dass der (deutsche oder der schweizer) Zoll die Sendung in Augenschein nimmt und eine Ausfuhrbescheinigung (relevant für das deutsche Finanzamt) zurückgesendet wird. Kann also kein Nachweis der erfolgreichen Ausfuhr erbracht werden (Einlieferungsbeleg der Post reicht nicht aus), riskiert man die nicht berechnete MwSt selbst an das deutsche FA zahlen zu müssen.
Unter Berücksichtigung meiner aufgeführten Gesichtspunkte, würden mich eure Verfahrensweisen oder Erfahrungen interessieren. Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob es für einen Kunden eines Nicht-EU-Staats von Nachteil ist, wenn die Ware (unabhängig vom zu zahlenden Gesamtpreis) mit ausgezeichneter deutscher MwSt verkauft wird, diese damit auch im Fall von Zollkontrollen in der Rechnung ersichtlich ist? Anders gesagt: Wird die in Deutschland gezahlte MwSt vom schweizer Zoll abgezogen und anschließend der reine Nettowert für die Neu-Berechnung der schweizer MwSt verwendet? In diesem Fall, wäre die Ausweisung der deutschen MwSt kein Problem. Diese könnte dann sogar vom schweizer Kunden, durch Rücksendung der Ausfuhrbescheinigung (oder der Rechnungskopie mit Zoll-Stempel) vom Shopbesitzer erstattet werden (sofern sich der Aufwand für den Kunden überhaupt lohnt).
Über eine rege Diskussion (mit Vorschlägen, Hinweisen, Tipps und Erfahrungen) würde ich mich sehr freuen. Ich strebe sicherlich keine verbindliche Rechtsberatung an....
