Da der Termin für die neue euröpäische Verbraucherschutzrichtlinie (13.06.2014) näher rückt, hier noch ein paar weiterführende Informationen was alles neu, bzw. geändert ist.
Allgemeines
Wiederrufsbelehrung
Schön erklärt
Zu beachten ist dabei, dass es keine Übergangsfristen gibt. D.h: Wer die neuen Regelungen bereits vor dem 13.6 veröffentlicht bewegt sich außerhalb des Rechtsrahmens und wer diese erst nach dem 13.6 veröffentlicht ebenso. Optimaler Zeitpunkt wäre somit am 12.6.2014 / 23:59 Uhr.
Wer also bereits Erfahrungen mit den allseits bekannten "Abmahnspezialisten" gemacht hat, weiß wie die ticken.