Hallo Benscher!
Danke für deine Antwort...
Also grundsätzlich erklärt sich die MwSt./Ust Sache doch von alleine.
Alles was in der EU ist (außer in Deutschland) und bei Dir mit einer gültigen VAT ID (Umsatzsteueridentifikationsnummer) bestellt, bekommt die Ware netto (also exclusive der deutschen Mwst.). Dieser Fall gilt nur für Unternehmer aus dem Europäischen Ausland.
Ein privater Ednverbraucher aus dem Europäischen Ausland MUSS brutto bezahlen (also incl. der deutschen Mwst.)
In diesem Fall stimme ich dir vollkommen zu.
Alles was nicht EUROPA ist und dazu zählt auch die Schweiz sind Drittländer. Die bekommen alles netto und Zahlen auch nur den netto Warenwert.
Wenn ich mich jetzt recht entsinne musste ich immer wenn ich was in Schweiz verschickt habe eine Zolldeklaration ausfüllen. Bei der Post habe ich es direkt auf dem Beleg dafür gemacht und bei UPS gabs einen Haken im Menue.
... und genau hier liegt der dezente, aber für mich relevante Unterschied. Die Schweiz hat eine sehr hohe "Einfuhr-Steuer-Freigrenze", die meines Wissens bei knapp unter 50 Euro Netto-Warenwert liegt. Durch den überwiegend geringen Nettowarenwert (oft unter 40 Euro) bei einer Bestellung aus der Schweiz (in meinem Shop), kann ich also nicht garantieren, dass der schweizer Zoll diese Sendung beachtet (oder steuerlich bearbeitet). Zudem findet der Versand auch per günstigem Europabrief statt und nicht per Paket. Eine Zoll-Inhaltsangabe mit Nettopreis klebe ich aber immer auf meine Sendungen in Nicht-Europa-Länder.
Durch diesen Sachverhalt kann ich daher nicht garantieren, dass ich den für das deutsche Finazamt ausschlaggebenden "Ausfuhrnachweis" bekomme, der mich berechtigt die vom schweizer Kunden nicht gezahlte MwSt rauszurechnen. Im Endeffekt würde ich also die MwSt für den schweizer Kunden, beim deutschen Fiskus zahlen müssen, sofern ich kein Ausfuhrnachweis erbringen kann. Der teure und den Nachweis beinhaltende Paketversand in die Schweiz, ist für mich und den schweizer Kunden unverhältnismäßig, im Vergleich zu reinen Warenwert. Aus diesem Grund weise ich auch bei Nicht-EU-Ländern die deutsche MwSt aus, ermögliche aber die Erstattung dieser nach Zusendung der Ausfuhrerklärung vom schweizer Zoll, durch den Kunden. Immerhin mussten schweizer Kunden auch zu Zeiten meiner Kleinunternehmerreglung mit diesem Sachverhalt zurecht kommen, da keine MwSt gesondert in Rechnungen ersichtlich war. Soweit mir bekannt, landete in den letzten Jahren, nicht eine meiner Sendung davon beim schweizer Zoll.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen .....
Natürlich! Ich freue mich immer über einen konstruktiven Erfahrungsaustausch. Ganz besonders aber darüber, dass sich doch noch jemand für etwas anderes interessiert, als den Modul-Einbau oder technische Belange (Probleme) seines Shops. Danke!